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Geschäftsbedingungen für die Dachflächenvermittlung |
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Geschrieben von: Administrator
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Sonntag, den 06. Dezember 2009 um 16:25 Uhr |
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Geschäftsbedingungen für die Dachflächenvermittlung
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Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.
Wir haften nur für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen.
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Unsere Nachweise und Vermittlungen sind freibleibend, Zwischenverkauf und -Vermietung bzw. -Verpachtung sind vorbehalten.
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Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite (provisionspflichtig) tätig zu werden.
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Unsere Angebote und Mitteillungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag nicht zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, an uns die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
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Ist dem Empfänger die durch uns mitgeteilte Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu bestätigen.
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Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Daraus gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
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Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Rahmen im Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Verkauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt. Jeweils ausgelöste Provisionen richten sich nach den Bestimmungen in Nr. 8.
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Die Provision für Nachweis oder Vermietung der Dachfläche beträgt 60 Euro je installiertem Kwp bzw. 7,50 Euro inkl. Umsatzsteuer je m² Dachfläche.
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Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst wird oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand sind im Rahmen des Zulässigen unser Gerichtssitz.
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